Dante Alighieri
In der Mehrzahl sind es Männer, die Gewalt gegenüber ihren Partnerinnen ausüben. Jede 4. Frau in Deutschland hat mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt durch ihren Partner erfahren, die meisten davon mehrfach und über einen längeren Zeitraum. Etwa 2/3 dieser Frauen erleben so schwere Gewalt, dass sie medizinisch behandelt werden müssen. Für mehr als die Hälfte der Frauen hört die Gewalt auch nach der Trennung nicht auf, insbesondere dann, wenn sie gemeinsame Kinder mit dem gewaltausübenden Partner haben. Häufig werden Umgangsregelungen und gemeinsames Sorgerecht dazu benutzt, weitere Gewalt gegen die Partnerin auszuüben. Kinder sind also immer auch Mitbetroffene. Sie erleben die Gewalt zwischen den Eltern mit und werden auch häufig in den Konflikt miteinbezogen.
Darüber hinaus gibt es laut der polizeilichen Kriminalstatistik fast jeden Tag einen Tötungsversuch an Frauen durch einen Partner oder Ex-Partner, etwa jeden 3. Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet.
Die Erfahrung zeigt, dass Frauen und Kinder erheblich besser vor Gewalt geschützt werden können, wenn alle Institutionen, die mit einer gewaltbetroffenen Familie zu tun haben, zusammenarbeiten. Nur so lässt sich die Dynamik häuslicher Gewalt durchschauen und das Risiko weiterer Gewalt vermindern oder sogar ganz verhindern.
Daher hat sich auf Initiative des Frauenhauses Neuruppin in der Ost-Prignitz 2019 der Arbeitskreis "Schutz bei häuslicher Gewalt" gegründet* . In diesem Arbeitskreis sind vertreten:
• Amtsgericht Neuruppin, Familiengericht
• Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg (Berliner Zentrum für Gewaltprävention gGmbH)
• Familienberatungsstelle IBZ (Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.V.)
• Frauenhaus, Frauenberatung und Interventionsstelle (Neuruppiner Frauen für Frauen e.V.)
• LK OPR Gesundheitsamt, SpDi/ KJpD
• LK OPR Gleichstellungsbeauftragte
• LK OPR Amt für Familien und Jugend
• Opferberatung Neuruppin (Opferhilfe Land Brandenburg e.V.)
• Paritätischer Wohlfahrtsverband, Referat Frauen und Familie
• Polizeiinspektion OPR – Prävention
• Staatsanwaltschaft Neuruppin
• Stadtverwaltung Neuruppin, Gleichstellungsbeauftragte
• Tannenhof, Suchtberatung
Die Zusammensetzung des AK erfüllt die Forderungen der Istanbul Konvention, Kap. 2, Ineinandergreifende politische Maßnahmen, insbesondere Art. 7, Umfassende und koordinierte politische Maßnahmen und Art. 9, Nichtstaatliche Organisationen und Zivilgesellschaft.
Mit Tagungen, Fortbildungen, Öffentlichkeitsaktionen und Interviews macht der Arbeitskreis seit seiner Gründung auf das Thema "häusliche Gewalt" aufmerksam. Ziel ist zudem die Etablierung von Fallkonferenzen zu Hochrisikofällen. Im Dezember 2022 wurde der Arbeitskreis für seine Arbeit mit dem Landespräventionspreis des Landes Brandenburg ausgezeichnet.
Wenn Sie eine Frau kennen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen ist, oder Sie selbst betroffen sind, können Sie sich gerne an uns wenden und/oder auf uns hinweisen.
Wir halten uns an den geltenden Datenschutz. Namentliche Fälle werden nur auf Wunsch der Gewaltbetroffenen und nur mit deren Schweigepflichtsentbindung in Fallkonferenzen eingebracht.
*Damals noch unter dem Titel: Arbeitskreis "Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt"
Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind und Kinder haben, die mit im Haushalt leben, treffen Sie die Entscheidung gegen Ihren gewaltätigen Partner nicht nur für sich allein.
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