frauweint

"Die Hilfe von außen annehmen war das Schwierigste für mich. Rückblickend war es die beste Entscheidung."

Marta, 32 Jahre

polizeibrandenburg

Polizeiinspektion OPR

Gewalt in all seinen Facetten sollte nicht hingenommen werden. Besonders schwierige Entscheidungen stehen an, wenn es um Gewalt in der Familie geht. 

Für Kinder,  die Gewalt in der Familie miterleben müssen, sind die Erlebnisse prägend. Was lernen sie aus der erlebten Situation? Was bedeutet es aktuell für sie und was, wenn sie selbst eines Tages erwachsen sind?

Handeln Sie und beenden Sie diese Gewalt! Lassen Sie sich von den Opferhilfeeinrichtungen unterstützen. Notieren Sie alles Wichtige zu dem Vorfall! Machen Sie Fotos von Verletzungen und Beschädigungen! Lassen Sie sich die Verletzungen von einem Arzt attestieren. Sofern Sie sich zur Anzeigenerstattung entscheiden, ist dies in jeder Form möglich. In Akutsituationen wählen Sie den Notruf über die 110. Wir prüfen Ihren Einzelfall und handeln entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten. 

Opferschutzbeauftragte der Polizeiinspektion OPR

Frauenhaus

03391-23 03

Wir unterstützen Frauen bei körperlicher, seelischer und/oder sexueller Gewalterfahrung, bei Gewalt in der Partnerschaft/Ehe und Familie (Häusliche Gewalt) oder drohender Gewalt.

Alle Beratungen sind kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym und ergebnisoffen.

Die Aufnahme im Frauenhaus ist zu jeder Tages – und Nachtzeit möglich. Wir bieten Schutz und Zuflucht für von seelischer und körperlicher Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder.
Hier können Sie aufatmen und zur Ruhe kommen, eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen und/oder Unterstützung und Begleitung (auch zu Ämtern/Behörden) bekommen.
Ihr Kinder werden dabei pädagogisch begleitet.

Unser Team besteht aus Sozialpädagoginnen mit verschiedenen Zusatzqualifikationen.

Gefördert durch:
Das MSGIV, dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Fontanestadt Neuruppin

www.frauenhaus-neuruppin.de
 

opferhilfe

03391-51 23 00

Wir beraten alle Opfer von Gewalttaten. 
Wir hören Ihnen zu und unterstützen Sie, mit dem Erlebten einen Umgang zu finden
Wir helfen, das Risiko weiterer Gewalt einzuschätzen und Strategien zu Ihrem Schutz zu entwickeln
Wir unterstützen bei Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz und begleiten Sie auf Wunsch zur Polizei und bei Gericht.
Sie erhalten bei uns Informationen zu Möglichkeiten der Opferentschädigung und helfen bei den Anträgen.
Unsere Beratungen sind kostenlos und persönlich, telefonisch oder auch per Video möglich.
Einfach einen Termin mit uns vereinbaren.

Opferberatung Neuruppin
der Opferhilfe Land Brandenburg e.V.
Bilderbogenpassage/Karl-Marx-Str. 33/34
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 51 23 00
E-Mail: neuruppin(at)opferhilfe-brandenburg.de  
www.opferhilfe-brandenburg.de  
Telefonzeiten: Di 14 - 16 Uhr | Do 10 - 12 Uhr
Wir rufen auch außerhalb der Sprechzeiten zurück!
 

gewaltpraevention

0331-200 971 90

Die Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg bietet Beratung und soziales Gruppentraining für Menschen an, die in ihrer (Ex-)Partnerschaft Gewalt ausgeübt haben oder befürchten, dies zu tun. Gewalt kann sich beispielsweise durch Beschimpfungen, Anschreien, Schubsen, Schlagen oder Kontrollieren äußern. Ziel der Arbeit der Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg ist es, dass die Teilnehmer*innen des Programms lernen, ihre Konflikte gewaltfrei zu lösen.
Das kostenlose Angebot richtet sich an volljährige Personen unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung, die bereit sind, aktiv an ihrem Verhalten zu arbeiten. Sie können sowohl aus Eigeninitiativ als auch aufgrund einer gerichtlichen Weisung oder einer Empfehlung des Jugendamtes teilnehmen.
Das Team arbeitet in Trägerschaft des Berliner Zentrums für Gewaltprävention (BZfG) gGmbH. Gefördert wird das Programm über das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines unverbindlichen Erstgesprächs können Sie uns kontaktieren.
brandenburg(at)bzfg.de
www.fachstelle-gewaltprävention-brandenburg.de
 


 

staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Neuruppin

Die Staatsanwaltschaft ist dafür zuständig, Straftaten, die bereits erfolgt sind, aufzuklären und ggf. eine Bestrafung des Täters zu erreichen. Alle Strafanzeigen, die bei der Polizei erstattet werden, werden abschließend bei der Staatsanwaltschaft bearbeitet und es wird geprüft, ob die Beweise ausreichend sind, um Anklage zu erheben.
Im sog. Ermittlungsverfahren ist es ebenfalls Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob Beschuldigte in Haft zu nehmen sind. Dies ist unter hohen Anforderungen möglich, wenn eine erhebliche Straftat begangen wurde und ein Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr) besteht.
Sie hat bei ihrer Tätigkeit Objektivität zu wahren und auch zugunsten des Beschuldigten, die zu dessen Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.

Auch wenn Prävention nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, wirkt eine Verurteilung eines Täters auch immer präventiv.

 

Staatsanwaltschaft Neuruppin

paritaetischedienst

03391-50 99 45 

Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e.V.
Regionalleitung Prignitz-Ruppin und 
Referentin Frauen und Familie

Der Paritätische ist ein Dachverband für viele gemeinnützige Organisationen in der sozialen Arbeit. Im Bereich Schutz bei häuslicher Gewalt arbeiten wir für die Vernetzung der Akteur*innen . Wir kennen die Netzwerkpartner*innen gut und können Hinweise geben, an wen frau*/man* sich in unterschiedlichen Fragen und Themen wenden kann.

Ansprechpartnerin:
Antje Baumgart
03391 509945
Antje.Baumgart(at)paritaet-brb.de 
www.paritaet-brb.de

 

jugendamt

03391-688 51 10

Amt für Familien und Jugend

Das Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) bietet eine Vielzahl sozialer Leistungen für in Not geratene Kinder, Jugendliche, Sorge­berechtigte und deren Angehörige an. Sie verfolgen alle das Ziel, das Kindes­wohl zu schützen, eine Kinder- und familien­freundliche Umwelt zu gestalten sowie die Lebens­bedingungen der Leistungs­empfangenden durch Integration und Kompetenz­stärkung zu verbessern. Wir leisten Hilfe zur Selbst­hilfe.

Unsere sozial­pädagogischen Fachkräfte analysieren mit Ihnen zusammen die Ursachen und Wirkungen Ihrer Probleme und machen sich ein Bild von Ihrer Gesamt­situation, um Ihnen bedarfs­gerechte Unterstützungs­angebote unter­breiten zu können. Das erfordert natürlich, dass Sie uns auf­suchen und ihr Recht auf Beteiligung frei­willig wahr­nehmen.

Alle weiteren Informationen zu unserem Aufgabenbereich finden Sie hier. 

 

gleichstellung

03391-688 70 20

Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Ostprignitz-Ruppin unterstützt den Arbeitskreis bei den regelmäßigen Treffen und bei gemeinsamen Veranstaltungen. Diese finden vor allem im Zuge des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen, aber auch während der Brandenburgischen Frauenwochen statt. Ziel der gemeinsamen Aktionen ist es, das Thema Gewalt gegen Frauen stärker in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist zudem Bindeglied zwischen Landkreis und Frauenhaus, daher gibt es auch in diesem Bereich eine sehr enge Zusammenarbeit.

 

Judith Melzer-Voigt
Gleichstellungsbeauftragte
Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Migration
Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Virchowstraße 14 bis 16
16816 Neuruppin
Telefon: 03391 6887020
E-Mail: judith.melzer-voigt(at)opr.de

ijn

03391-688 53 64

Gesundheitsamt SpDi/ KJpD

Sachgebiet „Sozialpsychiatrischer Dienst/ Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst“


Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) begleitet psychisch kranke, seelisch oder geistig behinderte Menschen und deren Angehörige sowie professionell Helfende. Darüber hinaus können sich auch Menschen in schwierigen Lebenssituationen an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises OPR wenden. 
Analog zum SpDi bietet der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJpD) Beratung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen in Krisensituationen oder bei psychischen Erkrankungen an. 
 

ijn

03391-35 56 00

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Neuruppin unterstützt den Arbeitskreis vor allem darin, die Themen zu Häuslicher Gewalt in die Öffentlichkeit zu tragen und dafür zu sensibilisieren. Vor allem zum Internationalen Tag zur Beseitigung gegen Gewalt an Frauen am 25. November jeden Jahres, unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungsformaten. Sie ist im regelmäßigen Austausch mit dem Frauenhaus.


 

ijn

03391-40 02 60

Die Initiative Jugendarbeit Neuruppin e. V. (IJN) wurde im November 1990 als ein gemeinnütziger Verein von einer Gruppe politisch und sozial engagierter Menschen gegründet. Unser Verein hat sich das Ziel gestellt, junge Menschen und Familien auf ihrem Weg in die Eigenständigkeit fördernd zu begleiten. Im Ergebnis unserer Arbeit wünschen wir uns, dass unsere Hilfen nachhaltig wirksam werden und die Lebenssituation der Hilfesuchenden sich dauerhaft verbessert.

Um hinreichend gute Hilfen anbieten zu können, leisten wir soziale Dienste in der beruflichen Förderung und Bildung von Jugendlichen, im Bereich der Arbeit mit Familien und in der Jugendfreizeitarbeit.

Die Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG. Seit 1991 arbeiten wir im Rahmen der kammerrechtlichen Eignung als anerkannter Bildungsträger.
 

tannenhof

Tannenhof Berlin-Brandenburg gGmbH
03391-688 50 75

Integrierte Suchtberatung OPR
Aus Erfahrung wissen wir: Süchtige können wieder zu einem selbstbestimmten Leben finden. Kinder können schwierige Verhältnisse und Entwicklungsrückstände überwinden. Jugendliche ohne Schulabschluss können echte Freude am Lernen entdecken. Menschen können sich in riskanten Umfeldern bewähren, ohne zu Drogen oder Gewalt zu greifen. Wir tragen dazu bei, dass all dies gelingt.
Eine Suchtberatung ist der erste Schritt auf dem Weg aus der Abhängigkeit. Süchtige, ihre Angehörigen, Freund*innen oder Mitarbeiter*innen erfahren hier:
•    Welche Ausprägung hat die Sucht?
•    Welche Therapien und Möglichkeiten gibt es?
•    Welche Therapien eignen sich für die betreffende Sucht?
•    Welche Einrichtungen sind empfehlenswert?
•    Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
•    Wie ist die langfristige Perspektive?
Alle Beratungen finden vor Ort oder telefonisch statt, auf Wunsch natürlich auch gerne anonym. Um näher an den Menschen der Region zu sein, gibt es neben Neuruppin zwei weitere Standorte in Kyritz und in Wittstock.
IBZ-Standort Neuruppin - Integrierte Suchtberatung
Heinrich-Rau-Straße 27-30, 16816 Neuruppin
03391 / 688 50 - 75
03391 / 688 50 - 92
suchtberatung.opr(at)tannenhof.de
Sprechzeiten
Mo: 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Di: 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Do: 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Fr: 9 – 12 Uhr
 

©2024 Neuruppiner Frauen für Frauen e.V.

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